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Die Cyberdyne Care Robotics GmbH hat für den Antrag der "Neuromuskuläre Feedback-Therapie mit HAL zur Behandlung von Querschnittsgelähmten" die Zulassung zur Erprobung nach § 137e SGB V erhalten.

Die Entscheidung welche medizinischen Leistungen der Versicherte in Deutschland in Anspruch nehmen kann sind durch den Leistungskatalog der Krankenkassen festgelegt. Welche durch die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), als höchstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, übersehen und beschlossen werden. Um die HAL-Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse anerkennen zu lassen wurde der Antrag auf Erprobung beim G-BA eingereicht, welcher am 3. Februar 2022 gemäß § 137e Absatz 7 SGB V angenommen wurde. Im weiteren Schritt wird das Beratungsverfahren zur Erprobung eingeleitet und der Unterausschuss zur Methodenbewertung mit der Durchführung beauftragt.

Da dieser Antrag die HAL-Behandlung (Neuromuskuläre Feedback-Therapie) potenziell einem viel breiteren Patientenkreis in Deutschland zugänglich machen kann, freuen wir uns auf eine enge Zusammenarbeit mit dem G-BA, um den Prozess der Antragstellung zu beschleunigen.

Mehr Informationen zum G-BA können unter folgenden Link eingesehen werden:

Startseite - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)

Kontakt:

Cyberdyne Care Robotics GmbH Hunscheidtstr. 34 D-44789 Bochum Tel.: +49 0234 5873007008 Fax: +49 0234 587300-1 E-Mail: bochum@ccr-deutschland.de